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HAUSORDNUNG
(Stand 01.10.2017)
 

Öffnungszeiten
Während der Öffnungszeiten des Tierheims (siehe Aushang) ist es den Mitgliedern des Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V. sowie Besuchern gestattet, das Tierheimgelände zu betreten. Bei Beendigung der Öffnungszeiten ist das Tierheim zu verlassen. Die Öffnungszeiten können sich von den Betriebszeiten des Tierheims unterscheiden.
 
Besuch auf eigene Gefahr
Der Aufenthalt auf dem Tierheimgelände sowie das Berühren der Tiere erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
 
Weisungsbefugnis
Weisungsbefugt sind der Vorstand sowie die Tierheimleitung bzw. deren Stellvertretung. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
 
Aufenthalt von Kindern auf dem Tierheimgelände
Kinder dürfen sich nur im Beisein und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten, der die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen kann, im Wirkungsbereich des Erziehungsberechtigten auf dem Tierheimgelände aufhalten.
 
Füttern
Das Füttern der Tiere wird ausschließlich vom Tierheimpersonal sowie den dafür eingeteilten ehrenamtlichen Helfern durchgeführt. Besuchern ist das Füttern der Tiere im Tierheim nicht gestattet.
 
Vermittlung der Tiere
Die Tiervermittlung erfolgt üblicherweise zu den Öffnungszeiten des Tierheims. Die Vermittlung der Tiere obliegt der Tierheimleitung bzw. deren Stellvertretung sowie dem Vorstand und den von diesen Personengruppen beauftragten ehrenamtlichen Helfern.
 
Soziale Netzwerke
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen vom Gelände des Tierheims sowie der Tierheimtiere sind nicht gestattet. Gleiches gilt für das Verbreiten dieser Aufnahmen in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook). Ausnahmen von dieser Regelung kann im Einzelfall nur der Vorstand genehmigen.
 
Rauch- und Alkoholverbot
Auf dem gesamten Gelände des Tierheims herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ausnahmen können bei besonderen Anlässen (z.B. Veranstaltungen) nur durch den Vorstand erteilt werden.
 
Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung oder bei Störung des Tierheimbetriebs kann die betreffende Person direkt vom Gelände des Tierheims verwiesen werden.
 
 
Vorstand Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V.