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Aktualisierung zur Prüfung und Erlassung einer Katzenschutzverordnung für Speyer

28.05.2021

Nach Rückfragen zum Sachstand der von uns eingereichten Unterlagen zur Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung, Wurde der Sachstand zur Ausarbeitung der Katzenschutzverordung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit gesetzt.
 


 

Antrag der Stadtratsfrationen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SWG zur Prüfung und Erlassung einer Katzenschutzverordnung für Speyer wurde im Stadtrat angenommen!

29.10.2020

Ein guter Tag für den Tierschutz in Speyer! Auf das Elend der freilebenden Katzen weisen seit Jahren die Tierschutzvereine und Organisationen hin. Immer mehr Städte und Gemeinden haben sich entschieden durch einen Katzenschutzverordnung diesem Elend entgegenzuwirken.

Zusammen mit unseren Partnervereinen aus Haßloch und Schifferstadt haben wir im Rahmen der Katzenschutz-Kampagne des Deutschen Tierschutzbund in 2020 an den landesweiten Kastrationswochen teilgenommen und 56 Kastrationen durchgeführt und Kastrieren weiterhin Katzen im Stadtgebiet.

Dies verhindert nicht das unsere Kapazitäten zur Aufnahme und Pflege von Fundkatzen regelmäßig erschöpft sind.

Mit einer Katzenschutzverordnung kann diesem Katzenelend entgegengewirkt werden.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Speyer und den ansässigen Tierarztpraxen zur Umsetzung des Antrags und danken
Herr Frank Hoffmann, CDU, für denn Vortrag und die Erläuterungen in der Stadtradtssitzung.

Antrag zum Download

 








Frau Oberbürgermeisterin
Stefanie Seiler

Maximilianstrasse 100

 

67346 Speyer

                                                                                                                                                      Speyer, den 02.10.2020

 

 


Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seiler,
 

die Kooperation aus der CDU, Bündnis90/Die Grünen und der SWG stellt den nachfolgenden Antrag, mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung in der Stadtratssitzung am 29.10.2020.
 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und mit welchem Inhalt eine Katzenschutzverordnung erlassen werden kann, deren Ziel die Pflicht zur Registration und Kastration von Freigängerkatzen ist. Bei den fachlichen Beratungen sollen der Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V. sowie Speyerer Tierärztinen und Tierärzte um Unterstützung gebeten und auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückgegriffen werden.
 

Begründung:

Tierhaltung bedeutet auch das Tragen von Verantwortung. Die Population von freilebenden Katzen vergrößert sich in vielen Städten, so auch in Speyer. Ursächlich dafür sind unkastrierte Freigängerkatzen, die für eine hohe Anzahl an Nachkommen sorgen.
Die Tierschutzorganisation PETA spricht von über 2 Millionen Freigängerkatzen in Deutschland. (https://www.peta.de/katzenkastration).

Diese Katzen sind domestizierte Tiere, keine Wildkatzen, und somit sind auch die Nachkommen für ein Leben in der freien Natur nicht ausgerüstet.
Die Kitten sind in vielen Fällen von Krankheiten und Unterernährung betroffen und haben ohne menschliche Hilfe nur ein kurzes Leben. Das bedeutet neben dem Tierleid auch für die aufnehmenden Tierheime einen erheblichen Pflegeaufwand und anzuwendende Hygienemaßnahmen, um Ansteckungen zu vermeiden sowie Kosten für Tierärzte und Medikamente.


Die Erfahrungen der Tierschützer vom Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V., mit denen wir intensiv über dieses Thema gesprochen haben, bestätigen diese Einschätzung. Im Rahmen von im Tierheim durchgeführten „Kastrationswochen“ bezuschusste der Tierschutzverein in der
Vergangenheit die Tierhalter mit einem Festbetrag. Gleichzeitig sind viele Tierheime überfüllt oder haben einen Aufnahmestopp verhängt.
Die Pflicht zur Registrierung entlastet dabei die Tierheime, da registrierte Tiere schnell wieder an Ihre Halter gegeben werden können.
In Deutschland haben mittlerweile über 700 Städte und Gemeinden Verordnungen erlassen, die eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ermöglichen.

Auch in Rheinland-Pfalz wurden die entsprechenden Grundlagen geschaffen, um basierend auf §13b des Tierschutzgesetzes kommunale Regelungen zu Kastration und Registrierung zu ermöglichen. Unsere Nachbarstädte Worms und Neustadt haben bereits entsprechende Regelungen erlassen mit dem oben beschriebenen Ziel, die Population unkastrierter, freilebender Katzen zu reduzieren und die Tiere zu identifizieren. In Neustadt sind die ersten Erfolge einer solchen Pflicht erkennbar (Rheinpfalz, 29.08.2020). In diesem Zusammenhang ist die Erhöhung der Fangquoten wünschenswert.

Der Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V., der Deutsche Tierschutzbund und die Umweltministerin des Landes Rheinland-Pfalz unterstützen dieses Vorgehen.
Mit einer entsprechenden Verordnung können das Tierleid und die Überforderung der Tierheime reduziert werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

 

Dr. Axel Wilke                      Hannah Heller                             Dr. Sarah Mang-Schäfer                  Frank Hoffman

CDU                                     Grüne                                          SWG                                             CDU